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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online vorgenommen werden. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei, oder unverzüglich nach Vertragsschluss, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis sind nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten. Dieser Sicherungsschein wird mit der Buchungsbestätigung dem Teilnehmer zugestellt. Die Anzahlung beträgt 20 % des Reisepreises. Der Restbetrag muss bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn beglichen sein. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Eingang der Restzahlung zugesandt oder ausgehändigt, in der Regel aber nicht früher als 2 Wochen vor Reisebeginn.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt, aus möglichen individuellen Vereinbarungen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
4. Preisänderungen
Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
4.1. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die geforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Der sich so ergebende Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen
4.2. Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
4.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
4.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der Anschrift DR. KOCH Fachexkursionen GmbH, Am Stadtgarten 9, 76137 Karlsruhe zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3. Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
• bis 57 Tage vor Reisebeginn 5% des Reisepreises
• 56 bis 33 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
• 32 bis 15 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
• 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
• ab 7 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
• am Vortag des Reisebeginns, am Tag des Reisebeginns und bei
Nichterscheinen 90% des Reisepreises
5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
6. Rücktritt durch den Veranstalter
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, die in der jeweiligen Reiseausschreibung angegeben wurde, ist die letzte Rücktrittsmöglichkeit durch Dr. Koch Fachexkursionen GmbH 22 Tage vor Reisebeginn. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, bietet der Reiseveranstalter die Durchführung der Reise zu den in den Reiseleistungen angebotenen Kleingruppenpreisen an. Wird die angebotene Durchführung der Reise zum Kleingruppenpreis vom Kunden nicht akzeptiert, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Haftung des Reiseveranstalters
8.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2. Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
8.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
Der Reiseveranstalter haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
9. Mitwirkungspflicht des Kunden
9.1. Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
9.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
9.3. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Der Veranstalter empfiehlt Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
9.4. Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erfor-derlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
10. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehen-en Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann Frist wahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der Anschrift DR. KOCH Fachexkursionen GmbH, Am Stadtgarten 9, 76137 Karlsruhe erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 09.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
11. Verjährung
11.1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
11.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
11.3. Die Verjährung nach Ziffer 11.1 und 11.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
11.4. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1. Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14. Zahlungen mit Kreditkarte
Zahlungen mit allen gängigen Kreditkarten sind grundsätzlich möglich. Die Anzahlung von 20% zieht der Reiseveranstalter nach erfolgter Buchung, den Restbetrag 3 Wochen vor Reisebeginn ein. Erfolgt die Buchung kürzer als 3 Wochen vor Reisebeginn, wird der volle Betrag eingezogen.
15. Versicherungen
Ihr Reisepreis (einschließlich Anzahlung) ist abgesichert durch eine Insolvenzversicherung bei der R+V. Reiseteilnehmer können durch den Reiseveranstalter Versicherungen abschließen lassen.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
16.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
16.3. Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
16.4. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
16.5. Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
Reise-Informationen (Allgemeine Hinweise)
Im Reisepreis inbegriffen
sind nahezu alle Kosten: Flüge, Flughafen- und Sicherheitsgebühren, Kerosinzuschläge, Unterkünfte, Verpflegung wie aufgeführt, Transfers, Transporte, Reiseleitung, Reisepreissicherungsschein. Eintrittsge-bühren sowie Visum und Kosten für die Visa-Beschaffung sind nur im Preis enthalten, wenn unter Leistungen aufgeführt.
So buchen Sie
Anmelden können Sie sich telefonisch oder schriftlich, am besten mit dem Anmeldeformular, das Sie im Katalog oder im Internet unter www.dr-koch-reisen.de finden. Sie erhalten dann Reisebestätigung und Reisepreissicherungsschein zur Absicherung Ihrer Anzahlung und Restzahlung bei Insolvenz des Reiseveranstalters. Danach leisten Sie eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises. Bis drei Wochen vor Reisebeginn sollte die Restzahlung überwiesen sein. Die Flugtickets werden erst dann verschickt, wenn der gesamte Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist. Es kann vorkommen, dass die Flugtickets kurzfristig zugeschickt oder sogar am Flughafen hinterlegt werden müssen.
Visa-, Einreise-Bestimmungen
Für die Türkei benötigen Bürger der Bundesrepublik Deutschland ihren Personalausweis, Schweizer einen Reisepass, Österreicher außer dem Pass ein Einreisevisum. Alle Reisenden brauchen für die Ararat-Besteigung und die Einreise nach Syrien Visum und Reisepass. Generell müssen Reisepässe noch bis mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig sein. Bei zu kurzfristiger Buchung fallen für Sie wegen Expressbearbeitung erhöhte Visagebühren an. Für die Erteilung eines Visums können wir keine Garantie geben. Bei Reisen mit Visumpflicht ist eine frühzeitige Anmeldung erforderlich.
Impfungen und Gesundheit
Reisende sollten sich individuell über Infektionsschutz, Impfschutz und Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren und ärztlichen Rat zu Gesundheitsrisiken einholen. Wir verweisen auf das Centrum für Reisemedizin (www.crm.de), die Gesundheitsämter und reisemedizinisch erfahrene Ärzte.
Unterkünfte
In der Regel sind die gebuchten Hotelzimmer mit DU/WC ausgestattet. Manchmal gibt es Ausnahmen, da wir versuchen, möglichst nahe am Reise- bzw. Exkursionsziel zu wohnen. Unter bestimmten Bedingungen müssen wir sehr einfache Unterkünfte wählen. Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Hotels nicht immer deutschem Standard entsprechen. Es gehört zu unserem Konzept eines sozial verträglichen Tourismus, landesübliche Zustände so weit wie möglich zu tolerieren. Dies gilt besonders für Regionen der Türkei, die weit außerhalb der Touristenzentren liegen. Da die Gästehäuser und Ferienanlagen Bafasee, Kilikien, Kappadokien und Vansee nur eine begrenzte Anzahl von Zimmern haben, müssen wir unter Umständen auf andere Unterkünfte ausweichen.
Halbes Doppelzimmer
Auf Wunsch versuchen wir, Alleinreisende mit einem anderen Reise-Teilnehmer in einem Doppelzimmer unterzubringen. Sofern dies möglich ist, erstatten wir den Einzelzimmer-Zuschlag zurück.
Verpflegung
Wir bevorzugen die landestypische Küche unseres Gastlandes. SternReisen, botanische und ornithologische Exkursionen sowie Bergbesteigungen bieten wir mit Vollverpflegung an (am Mittag fast immer als Picknick). Für Rundreisen ist Halbpension vorgesehen, für Istanbul und die Touren rund ums Marmarameer Übernachtung mit Frühstück.
Reservierte Gruppenflüge
Für unsere Türkei-Reisen reservieren wir Gruppenflüge bei Turkish Airlines (TK) oder einer anderen Flug-gesellschaft von Frankfurt oder München zum jeweiligen Zielflughafen. Diese Flüge sind im Reise-Endpreis inbegriffen. Sie fliegen mit Ihrer Reisegruppe, kommen gemeinsam an und nehmen gemeinsam an dem im Reisepreis enthaltenen Transfer zur Unterkunft teil.
Extra Transfer
Wenn Sie nicht mit dem von uns reservierten und zuschlagsfreien Gruppenflug ab Frankfurt oder München anreisen, können Sie den Gruppentransfer in der Regel nicht in Anspruch nehmen. Es entstehen Zusatzkosten für den Transfer, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssen. Dies gilt entsprechend für Reisende, die einen „Nur Aufenthalt“ buchen.
Zubringerflüge nach Frankfurt oder München
Da Turkish Airlines keine Flugstrecken zwischen deutschen Städten bedient, müssen wir Zubringerflüge, die wir für Sie gerne zu unseren Gruppen-Abflugdestinationen Frankfurt bzw. München buchen, bei anderen Fluggesellschaften anfragen. Die Preise für die Zubringerflüge variieren sehr stark. Wir sind bemüht, eine zeit- und kostengünstige Fluganreise zu organisieren. Dennoch ist es nicht immer möglich, die optimale Flugzeit und den für Sie günstigsten Abflugort anzubieten. Alternative für Zubringerflüge ist das preiswertere Rail-and-Fly-Ticket.
Rail-and-Fly, sonstige Bahntickets
Wir bieten Tickets für Bahnfahrten ab und zum Flughafen für 70 Euro (Stand 2010) an. Dadurch wird die Zuganreise, besonders bei weiten Entfernungen, sehr preiswert. „Rail-and-Fly“ ist nur in Verbindung mit internationalen Flugtickets gültig. Genauere Informationen finden Sie unter „Rail-and-Fly“ (S. 146). Sollte die DB ihre Preise erhöhen, müssen wir den Mehrpreis an unsere Kunden weiter geben. Da wir eine Deutsche Bahn Agentur haben, können wir jede gewünschte Bahnfahrkarte für Sie ausstellen. Wenn Sie ein normales Zugticket benötigen, stellen wir Ihnen dieses gegen eine Servicegebühr aus und schicken es Ihnen zu.
Abflughäfen von Turkish Airlines (TK)
Wenn nicht anders aufgeführt, fliegen wir mit TK ab Frankfurt oder München über Istanbul zum Zielflughafen. TK-Flüge von anderen Abflughäfen sind gegen einen Aufpreis von 120 € möglich. TK fliegt täglich von Deutschland, meist um die Mittagszeit, parallel mit 9 Maschinen von Berlin (B), Düsseldorf (D), Frankfurt (F), Hannover (H), Hamburg (HH), Köln (K), München (M), Nürnberg (N) und Stuttgart (S) nach Istanbul. Abflughäfen im Ausland sind z.B. Amsterdam, Basel, Brüssel, Wien und Zürich. Drehkreuz für TK ist Istanbul, von dort aus werden per Inlandflug alle innertürkischen Destinationen angeflogen. Die internationalen und die Inland-Flüge Türkei sind aufeinander abgestimmt. Da die meisten türkischen Flughäfen ausschließlich von Turkish Airlines angeflogen werden, können wir für viele Destinationen nur TK einsetzen.
Mit Lufthansa nonstop ab München
Für Flüge, die in Istanbul oder Izmir beginnen oder enden, kann gegen Aufpreis Lufthansa gewählt werden. LH fliegt täglich dreimal vom Drehkreuz München nach Istanbul und einmal nonstop nach Izmir. Drehkreuz für LH ist München. Der Abflugort München wird mit LH-Zubringerflügen bedient. Außer von den Abflugorten B, D, F, H, HH, K, M, N und S, die auch von TK angeflogen werden, gibt es folgende Zubringerflüge nach München: von Leipzig/Halle, Dresden und Hof/Plauen, von Bremen, Münster/Osnabrück, Paderborn/Lippstadt, Saarbrücken und Friedrichshafen. LH-Zubringerflüge werden auch ab Amsterdam, Brüssel, Wien oder Zürich eingesetzt. Preise auf Anfrage. Nur bei den Destinationen Istanbul oder Izmir kann zwischen TK und LH gewählt werden.
Charterflüge
buchen wir gerne für Sie, dafür benötigen wir allerdings die Passagier-Namen. Der Flugpreis muss umgehend bezahlt werden. Umbuchungen sind nicht möglich, bei Stornierung wird der Preis nicht erstattet.
Business-Flüge
Da DR. KOCH Reisen eine eigene Flugabteilung mit IATA-Lizenz hat, können wir auch Business-Flugscheine ausstellen.
Eigene Anreise
Wenn Sie ohne unseren Flug in Anspruch zu nehmen anreisen, ziehen wir vom Pauschalpreis der Reise 250 € ab. Gerne sind wir Ihnen beim Transfer vom Flughafen zu den Zielgebieten behilflich. Geben Sie uns Ihre Ankunftszeit an, dann können wir Ihre Abholung organisieren.
Privatreisen für 1 bis 7 Teilnehmer
Nahezu alle der von DR. KOCH veranstalteten Reisen können mit Wagen und Privatfahrer bzw. mit „Driverguide“ (Fahrer und Führer in einer Person) durchgeführt werden. Die Kenntnisse der Fahrer und „Driverguides“ sind unterschiedlich. Gerne geben wir Ihnen im Einzelfall Auskunft.
Ararat-Besteigung
Sollte wegen schlechter Witterung oder wegen sonstiger Ereignisse eine Besteigung des Ararat nicht möglich sein, führen wir alternativ die Besteigung von Artos, Nemrut und Süphan durch. Rückerstattet werden 100 €.
Änderungen im Reiseverlauf
Die Änderung des Reiseverlaufs, der Termine sowie der Unterkünfte behalten wir uns ausdrücklich vor. Die angegebenen Reiseprogramme sind als Rahmenprogramme zu verstehen, die aufgrund von aktuellen Gegebenheiten, Witterungsverhältnissen, Zugangs- oder Beobachtungs-möglichkeiten in der Reihenfolge der Tage geändert werden können. Reiseziele können durch andere Ziele ersetzt und die Reiseleiter ausgetauscht werden. Die aktuellen Reiseprogramme und Termine finden Sie jeweils zeitnah auf unserer Internetseite www.dr-koch-reisen.de.
Leistungsänderungen und Preisänderungsvor-behalt vor Vertragsschluss
(1) Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.
(2) Die in diesem Prospekt angegebenen Preise sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises insbesondere aus folgenden Gründen zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich informieren:
• Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises ist im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zulässig.
• Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt angebotene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.